Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Ihre Hausratversicherung zahlt nicht?

Sollte das bei Ihnen der Fall sein dann sind Sie auf dieser Webseite und bei unseren Anwälten für Hausratversicherungen genau richtig.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Kostenlose
Ersteinschätzung

  • 9 Fachanwälte für Versicherungsrecht und insgesamt über 35 Rechtsanwälte.
  • Über 1.800 neue Versicherungsfälle in den letzten 4 Jahren!
  • Mehr als 800 Berufsunfähigkeitsfälle in den letzen 3 Jahren!
  • Sachverständiger bei psychischen Erkrankungen unterstützt uns seit über 10 Jahren: Herr Dipl. Psych. Tom Kruse (psychologischer Psychotherapeut im MVZ am Marienkrankenhaus, Hamburg)
  • Einige Anwälte sind zudem auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützen bei  BU-Fällen.
  • Seit über 25 Jahren sind wir im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig (seit 1998).
  • Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer!
  • Empfohlen von der verbraucherschützenden, gemeinnützigen Gesellschaft „Finanztip„.
  • Wir gehören zu den größten deutschen Versicherungsrechts-Fachanwaltskanzleien!
  • Wir bieten die Möglichkeit der kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles.
  • Unsere Mandanten empfehlen uns, weil sie mit uns sehr zufrieden waren.
  • Wir haben einen Bewertungsschnitt bei google, facebook, anwalt.de und Co. von 4,8 Sternen bei 130 Bewertungen.
  • Wir gewinnen! Eigene Fälle der Kanzlei können Sie nachlesen mit Urteilen und unseren Schriftsätzen z. T. im Volltext
  • Wir können rechnen: Gerade bei Großschäden sind genaue Kalkulationen wichtig. Mit unserem Wirtschaftsprüfer haben wir alle Zahlen im Griff!

Bei Problemen mit der Hausratversicherung

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Hausrat-Versicherung haben, dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie surfen weiter im Internet – auf dieser Website oder auch auf anderen – um Lösungen zu Ihrem Hausratversicherungs-Rechtsproblem zu finden oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf. Wenn Sie uns Ihren Hausrats-Fall zur kostenfreien Ersteinschätzung schildern wollen, geben Sie uns über unser

Kostenfreie Ersteinschätzung

möglichst alle Infos. Sie bekommen dann

  • so schnell es möglich ist eine erste Einschätzung zur Rechtslage, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen.
  • Wir empfehlen Ihnen den besten Weg, wie Sie Ihren Anspruch durchzusetzen können.
  • Wir geben eine Kostenschätzung ab, was es kosten wird, Ihren Fall erfolgreich durchzusetzen.

I Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigeren Versicherungen und wenn es zum Schaden kommt und die Hausratversicherung zahlt nicht, dann ist das häufig mit enormen finanziellen Einschnitten verbunden. Um was geht es bei der Hausratversicherung?

 

II Der Umfang der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert alle Gegenstände eines normalen privaten Haushalts. Ein Versicherungsvertreter erklärte mir das einmal so: „Nehmen Sie das Haus in beide Hände, schütteln Sie es, drehen Sie es um und alles, was herausfällt, ist Hausrat.

All das ist in der Hausratversicherung versichert.

 

III Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung

Man muss Hausratgegenstände abgrenzen von Gebäudebestandteilen. Das ist hin und wieder schwierig. Z. B. stellt sich die Frage bei Einbauküchen oder Einbauschränken: Gehören diese zum Gebäude oder gehört das zum Hausrat. Man kann es nur entscheiden, wenn man die genaue Art des Einbauschrankes oder der Einbauküche überprüft. Nur dann, wenn der Ausbau einer Einbauküche dazu führt, dass die Küche nicht mehr woanders ohne erhebliche Einschränkungen aufgebaut werden kann gehört die Einbauküche zum Gebäude. Ansonsten gehört sie zum Hausrat. Ansonsten gehört zum Hausrat der Föhn, die Jeans, der Tisch, der Schrank, Stifte, Werkzeug für den Privatgebrauch usw. Nicht zum Hausrat gehören beziehen betriebene Fahrzeuge (Moto Cross-Motorräder, nicht versicherte zulassungsfähige Fahrzeuge usw. Eine Ausnahme davon wiederum ist der Rasenmäher, der zwar mit Benzin angetrieben wird, aber nicht schneller als 6 Km/h fahren darf. Genaues regeln die Versicherungsbedingungen.

Die Frage die sich jetzt anschließt ist, gegen was für Risiken die Hausratsgegenstände versichert sind

 

IV Welche Risiken sind in der Hausratversicherung versichert?

Es gibt verschiedene Risiken, die man in der Hausratversicherung versichern kann. Die Hausratversicherung heißt häufig verbundene Hausratversicherung. Das liegt daran, dass man eine Hausratversicherung auch nur für ein Risiko abschließen kann. In der Regel werden aber mehrere Risiken in der Hausratversicherung versichert. Bei jedem Vertrag handelt es sich um einen einzelnen Vertrag, der aber in einem Vertragsdokumente verbunden ist. Deshalb spricht man bei den Versicherungsbedingungen häufig von den VHB. Das bedeutet verbundene Hausratsbedingungen.

 

IV.1. Brandschaden oder Feuerschaden in der Hausratversicherung

Wenn es im Gebäude brennt, verbrennen in der Regel auch Hausratsgegenstände oder werden beschädigt. Hausrat ist (in aller Regel) gegen das Risiko Feuer/Brand versichert. Wenn es brennt, dann liegt ein versicherter Schadenfall vor. Ausnahme davon wäre, wenn der Brand vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt worden ist. Schwierigkeiten bringen auch die Fälle, wo der Brandschadenfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dann erfolgt keine vollständige Regulierung sondern der Versicherer versucht, nur ein Teil des Schadens zu regulieren, wenn überhaupt. Man spricht von einer Quotelung des Schadens. Je grobfahrlässiger der Schadenfall herbeigeführt wurde desto weniger reguliert der Versicherer. Liegt also grobe Fahrlässigkeit vor oder behauptet der Versicherer eine so genannte Eigenbrandstiftung muss der Weg zum Anwalt eingeschlagen werden. Je früher desto besser.

 

IV.2. Leitungswasserschaden in der Hausratversicherung

Ebenso sind Leitungswasserschäden an Hausratsgegenständen in der Hausratversicherung versichert. Voraussetzung ist, dass Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist und durch das ausgetretene Wasser Hausratsgegenstände beschädigt wurden. Wenn der Parkettboden aufquellt, nachdem die Waschmaschine ausgelaufen ist, stellt sich wieder die Frage, ist der Parkettboden Hausrat oder ist eher Gebäude – Bestandteil. Das sind Abgrenzungsfragen, die uns immer wieder beschäftigen. Gleiches natürlich bei einem fest mit dem Boden verklebten Teppichboden.

 

IV.3. Sturmschaden und Hagelschaden in der Hausratversicherung

Auch Stürme können Hausratsgegenstände beschädigen. Durch einen Sturm wird ein Dach abgedeckt und Regenwasser tritt in das Gebäude ein oder ein Baum stürzt durch Sturm auf das Gebäude und beschädigt so Hausratsgegenstände. Stober sind in aller Regel ebenfalls in der verbunden Hausratversicherung mitversichert. Die Schäden dort sind eher selten.

 

IV.4. Einbruchdiebstahlversicherung (Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung)

Ein großes Risiko besteht im Einbruchdiebstahlsfall. Versichert sind Hausratsgegenstände gegen Einbruchdiebstahl. Liegt der Einbruchsdiebstahl vor und werden Hausratsgegenstände entwendet ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Hier kommt es häufig zu Schwierigkeiten, einen Einbruch überhaupt nachzuweisen. Dies vor allen Dingen dann, wenn keine Einbruchsspuren zu finden sind, zum Beispiel ein Fenster offen gelassen wurde oder die Einbrecher derart professionell vorgegangen sind, dass keine Einbruchsspuren festzustellen sind.

Hausratsversicherer lehnen in der Regel dann eine Regulierung des Schadens ab.

 

IV.5. Elementarschaden in der Hausratversicherung

Elementarschäden sind häufig sehr teure Schäden. Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Starkregen: Tritt ein derartiger Schaden ein ist meist der komplette Hausrat davon betroffen. Nicht jede Hausratversicherung sichert Elementarschäden ab. In letzter Zeit legen Versicherungsnehmer aber vermehrt Wert darauf, auch Elementarschäden mit zu versichern. Wie oben bereits ausgeführt, sind nicht alle Risiken in allen Hausratsversicherungen abgesichert. Man muss als Versicherungsnehmer schon darauf achten, dass man jedes Risiko absichert, was man versichern will. Gerade auch wenn es darum geht, Angebote eines Mitbewerbers mit einem bereits vorhandenen Versicherungsschutz abzugleichen muss dringend darauf hingewiesen werden, genau zu prüfen, ob tatsächlich die gleichen Risiken mit den gleichen Versicherungssummen im Konkurrenzangebot versichert sind.

 

V Höherwertige Gegenstände in der Hausratversicherung

Weitere Schwierigkeiten bei der Einbruchsdiebstahlversicherung entstehen bei Entwendung höherwertiger Gegenstände. Häufig tritt das auf in den Haushalten, wo überproportional viele höherwertige Gegenstände entwendet wurden. In einem Haushalt mit 5 Personen mit einem Hauptverdiener mit einem Bruttogehalt von 3.000 € wird Gold im Wert von 30.000 € gestohlen. Hier werden Hausratsversicherer hellhörig. Höherwertige Gegenstände wie Gold oder Schmuck, Bilder oder Antiquitäten unterliegen zudem eine Regulierungsgrenze. In der Regel sind nur 20 % der Hausratsversicherungssumme für höherwertige Gegenstände reserviert. Diese Grenze kann nach oben verschoben werden gegen Zahlung eines höheren Versicherungsbeitrag.

Beträgt also die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat 100.000 € und werden dann für 40.000 € höherwertige Gegenstände wie Schmuck und Gold gestohlen, dann werden max. 20 % der Versicherungssumme, also 20.000 € von der Versicherung übernommen (wenn die Nachweise überhaupt erbracht werden können). Gerade bei höherwertigen Gegenständen und insgesamt im Falle des Einbruchdiebstahls fällt häufig der Nachweis schwer, dass die Gegenstände tatsächlich vor dem Einbruchsdiebstahl im Gebäude vorhanden waren und nach dem Einbruchsdiebstahl nicht mehr. Die volle Nachweispflicht dafür trägt der Versicherungsnehmer.

 

VI Nebenpositionen in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind noch verschiedene Nebenpositionen mit versichert. Brennt die Wohnung/das Haus ab und ist dieses nicht mehr bewohnbar werden z. B. Hotelübernachtungen für einen bestimmten Zeitraum in einer gewissen Höhe übernommen. Auch diese Positionen muss man genau überprüfen, um alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.

 

VII Welche Werte werden in der Hausratversicherung ersetzt? Entschädigungsberechnung?

In der Regel handelt es sich bei der Hausratversicherung um eine so genannte Neuwert Versicherung. Wird eine gebrauchte Jeans gestohlen ist der Versicherer verpflichtet, den Wert zu ersetzen, was diese gebrauchte Jeans, die gestohlen wurde, kostet, wenn man sie neu im Laden kauft. Verbrennt ein gebrauchter Tisch, der schon 10 Jahre in Benutzung war muss der Versicherer einen Wert ersetzen, mit dem man diesen gebrauchten Tisch in Neu sich kaufen kann.

Schwierigkeiten bereitet die Wertfeststellung bei elektronischen Geräten. Ein Laptop, der schon 3 Jahre alt ist, hat derart wenig Speicherplatz und derart langsame Prozessoren dass man einen neuen Rechner mit derart schlechten Werten überhaupt nicht mehr findet. Der Versicherungsnehmer hat nur Anspruch auf Neubeschaffung des elektronische Teils, was z. B. ein Brand beschädigt oder zerstört hat und zwar mit der geringeren Speicherkapazität und Rechnerleistung. Aus diesen Gründen erstattet der Versicherer in der Regel nur ein Bruchteil des damaligen Kaufpreises. Darüber gibt es häufig Streit.

Ebenso gibt es häufig Streit darüber, wie viel Wert ein bestimmtes Schmuckstück hatte. Dies vor allen Dingen dann, wenn keine Belege zu dem Schmuckstück mehr vorhanden sind, da z. B. ein Brand diese zerstört hat oder es Erbstücke waren. Trotzdem gilt: Man erhält den Wert, den man aufwenden muss, um sich einen solchen Gegenstand neu zu kaufen. Allerdings sind Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, sich dann, wenn sie die Entschädigung wollen, sich diese Gegenstände auch tatsächlich neu zu beschaffen. Sie können das Geld sparen oder sich andere Dinge davon kaufen. Eine Wiederbeschaffungspflicht gibt es nicht.

 

VIII Corona und Hausratversicherung

Hausratversicherung und Risiken wegen Corona

Eine Hausratversicherung als Sachversicherung versichert Ihre privaten Dinge. Alle die Sachen die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden, sichert diese gegen verschiedene Gefahren (Feuer, Wasser, Einbruch) ab.

Auch die Hausratversicherung hält für den Versicherungsnehmer einige Überraschungen bereit. Sich auf die warmen Worte des Versicherungsvertreters bei Abschluss des Vertrags zu verlassen, kann böse Folgen haben. Denn auch in der Hausratversicherung gibt es Obliegenheiten und anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen.

Insbesondere kann es auch hier sein, dass der Versicherer eine längere Abwesenheit als Gefahrerhöhung wertet. Kommt es in dieser Zeit zu einem Einbruch oder auch einer Brandstiftung, dann darf der Versicherer kürzen. Auch hier kann eine Gefahrerhöhung dann vorliegen, wenn der Versicherte die Wohnung oder das Haus über einen längeren Zeitraum nicht bewohnt. Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung sollten Sie darauf achten, dass es Ihnen womöglich obliegt, regelmäßige Kontrolle durchzuführen. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen auf eine entsprechende Obliegenheit Ihrerseits.

Im Schadenfall ist es zwar nicht zu spät. Dennoch lässt sich viel Ärger dadurch vermeiden, dass Gewissheit darüber besteht, was unternommen werden muss, um den Versicherungsschutz vollständig zu erhalten.

Wenn Sie Fragen zu Corona und Versicherungsrecht haben zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Schadenregulierung verweigert wegen Corona-Risiken

Als große Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht sind wir vor allen Dingen dann aufgerufen, für unsere Versicherungsnehmer zu kämpfen, wenn Versicherer Leistungen ablehnen. Auch wenn sich die Schreiben für Sie als versicherungsrechtlichen Laien für völlig schlüssig anhören zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Ein kurzes Telefonat kann bereits erheblich helfen, damit sie wissen, ob sich der Gang zu einem Anwalt lohnt oder nicht. Wir haben bereits jetzt Sorge, dass aufgrund der vielen leerstehenden Gebäude, seien es Privatgebäude oder auch Firmengebäude, zu häufigeren Bränden kommt, da Brandstifter diese Situation sicherlich nutzen werden. Private Versicherungsnehmer wie auch Unternehmer sind daher aufgerufen, Vorsorge zu treffen, dass sie Gebäude ordentlich sichern und versichern.

Wenn aber dann der Fall eintritt und der Versicherer tatsächlich die Regulierung verweigert, sollten Sie spätestens dann eine Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht kontaktieren.

Im Idealfall kontaktieren Sie uns noch, bevor sie den Versicherer informieren. Je schneller Sie reagieren, desto stärker können wir Sie unterstützen, um im Vorfeld der Schadenmeldung gravierende Fehler zu vermeiden.

Mehr zum Thema Feuer finden Sie auch an anderer Stelle dieser Website. Sollten Sie ein Problem mit Ihrem Hausratsversicherer haben zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite stehen zu können.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down