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Vergleichsangebot: Versicherer wollen 15 % zahlen

Betriebsschließungsversicherung Pauschalentschädigung von 15 % – Lohnt sich die „bayerische“ Lösung?

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Die Versicherer, u. a. die Allianz und die Württembergische sowie weitere namhafte Versicherer, wollen nach anfänglicher Ablehnung oder Nichtreagierens nun pauschal 15 % des Betriebsschließungsschadens zahlen. Wie ist das zu sehen?

Oder nutzen Sie direkt unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung

Hier geht es direkt zum Fernsehbeitrag des Bayerischen Rundfunks BR mit unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht David Sahlender als Betriebsschließungsversicherungs-Spezialist (ab 4:33 min)

Rechtsanwalt Sahlender - Fernsehbeitrag im BR

 

Wenn Betriebsschließungsversicherungen zahlen, ist das grundsätzlich zu begrüßen!

Obwohl wir es für grundsätzlich begrüßenswert halten, dass sich die Versicherungswirtschaft dazu entschlossen hat, in der derzeitigen Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden, wirft der Vergleichsvorschlag sehr viele Fragen auf.

So soll angeblich die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, Kurzarbeitergeld und krisenbedingt ersparte Aufwendungen dazu führen, dass bereits 70 % eines anzunehmenden Schadens anderweitig ausgeglichen werden. Damit sollen bei den Versicherungsnehmern lediglich 30 % an Schaden verbleiben. Angeblich sollen dann 15% Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung ausreichen, um den eingetretenen Schaden zu kompensieren.

Es stellen sich die Fragen,

  • warum auf einen verbleibenden Restschaden von 30 % lediglich 15 % geleistet werden sollen?
  • wie kommt es dazu, dass bei sämtlichen versicherten Betrieben davon ausgegangen wird, dass deren Kostenstruktur so sehr vergleichbar ist, dass anderweitig 70 % eines anzunehmenden Schadens ausgeglichen wird?
  • wo steht, dass eine Anrechnung von staatlicher Hilfe und Kurzarbeitergeld erfolgen muss?

Die Fragen können wir Ihnen gerne beantworten. Wir sind

  • eine echte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht,
  • 9 Fachanwälte für Versicherungsrecht und
  • insgesamt über 35 Rechtsanwälte.
  • In den letzten 4 Jahren haben wir über 1.000 neue Versicherungsfälle zur Bearbeitung angenommen!
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  • Als Sachverständiger bei psychischen Erkrankungen unterstützt uns seit über 10 Jahren Herr Dipl. Psych. Tom Kruse (psychologischer Psychotherapeut im MVZ am Marienkrankenhaus, Hamburg)
  • Seit über 25 Jahren sind wir im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig (seit 1998).
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  • Empfohlen von der verbraucherschützenden, gemeinnützigen Gesellschaft „Finanztip„.
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Es gibt Grund zu der Annahme, dass die Versicherer, wie so oft im Versicherungsfall, hier einen Schaden „vorgerechnet“ haben, der sich in der Realität der betroffenen Betriebe ganz anders darstellt.

Hinzu kommt, dass die Versicherer natürlich nicht aus reiner Barmherzigkeit leisten, sondern eine Gesamterledigung des Versicherungsfalls anstreben. Das bedeutet, dass im Gegenzug natürlich auch eine entsprechende Erklärung des Versicherungsnehmers verlangt wird, dass damit alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 /Covid-19 abgegolten sind. Kommt es dann erneut zu einem späteren Zeitpunkt zu einem weiteren Lockdown, weil eine weitere Infektionswelle ins Rollen gekommen ist, besteht nach der Vorstellung der Versicherer kein weiterer Anspruch aus der Versicherung mehr.

Natürlich steht mit Annahme des Vergleichs kurzfristig dringend benötigte Liquidität zur Verfügung. Die Situation der betroffenen Versicherungsnehmer verschärft sich von Woche zu Woche. Die Kosten laufen weiter. Die Umsätze fallen aus. Die unternehmerische Entscheidung wird durch die Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Probleme sicherlich nicht einfacher. Dennoch sollte unbedingt genau abgewogen werden, ob die bayerische Lösung akzeptabel ist oder nicht.

Unser Rat ist deshalb, lassen Sie ein entsprechendes Angebot unbedingt durch unsere Fachanwälte überprüfen. Selbst wenn die bayerische Lösung für Sie als Versicherungsnehmer akzeptabel erscheint, sollten Sie sichergehen, dadurch nicht übervorteilt zu werden. Wir stehen Ihnen deshalb jederzeit mit Rat und Auskunft zur Verfügung.

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